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Die Helmpflicht, d.h. Sicherheit vor allem

SZKOŁA NARCIARSKA I SNOWBOARDOWA

Die Helmpflicht, d.h. Sicherheit vor allem

Erinnern wir uns an die Sicherheit! Wenn Sie sich auf einen Skiausflug vorbereiten, sollten Sie über einen Helm nachdenken, den wir kaufen oder mieten können. Wir empfehlen, dass jeder Skifahrer und Snowboarder in einem Helm für seine eigene Sicherheit fährt.
In Polen ist seit dem 31. Dezember 2011 die Verwendung des Helms bis zum Alter von 16 Jahren obligatorisch. Dies wird durch das Gesetz vom 18. August 2011 über Sicherheit und Rettung in den Bergen und in organisierten Skigebieten geregelt, von denen Artikel
29. sagt: "Wenn Sie bis zum Alter von 16 Jahren in einem organisierten Skigebiet Ski fahren oder Snowboardfahren, müssen Sie während der Fahrt einen Schutzhelm verwenden, der für diesen Zweck entwickelt wurde." Die Nichtb
eachtung dieser Vorschriften kann zu einer Geldbuße führen.
Sowohl die Europäische Union als auch der Internationale Skiverband regeln nicht die Verpflichtung zur Verwendung von Skihelmen. Der Internationale Skiverband empfiehlt und verlangt von Skifahrern und Snowboardern nur die Verwendung solcher Helme. Die Bestellung zum Tragen eines Helms unterliegt den Vorschriften einzelner Länder oder Skige
biete, zum Beispiel: – in Italien müssen Kinder unter 14 Jahren Helme tragen (zugelassen). ab dem 1. Januar 2005. Ein Betreuer kann bei Nichteinhaltung dieser Verpflichtung bis zu 150 Eu
ro Strafe zahlen, 2010 waren es in Österreich bis zu 15 Kinder. Norwegen und Slowenien b
esteht für Kinder unter 13 Jahren die Pflicht, Helme zu tragen. Jahr unserer Zeit Unsere
Schule empfiehlt, allen Teilnehmern der Skipisten, unabhängig vom Alter, einen Helm zu benutzen.